AUTOBAHN A1 Blankenheim-Daun
Hintergrund der Einwendung ist meine persönliche Betroffenheit: Der Lebensraum der "gemeinen Bordsteinschwalbe" (nutta-mobilis communis) wird von mir, als Liebhaber von VÖGELN, durch den beabsichtigten Autobahnbau, ernsthaft gefährdet gesehen.
Auf den Zufahrtsstraßen zu den Anschlussstellen der beiden Autobahnstümpfen bei Tondorf und Kelberg/Daun pflegen, an Parkplätzen oder Einfahrten von Waldwegen, nicht mehr ganz neue Wohnwagen mit roter Beleuchtung und auffällig rosa Vorhängen, zu stehen. Damen des ältesten Gewerbes der Welt, gehen dort ihrer Berufstätigkeit nach. Sicherlich lassen sich dabei auch Geräusche der Befriedigung nicht vermeiden, die durch die Wälder und Wiesen der schützenswerten Eifellandschaft schallen.
Gunther Heerwagen Hauptstraße 32 54587 Birgel
Bezirksregierung Köln Dezernat 25 (Anhörungsbehörde)
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Sonntag, 16. Dezember 2012
Einwendung gegen den Weiterbau der Autobahn A1
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A1
von der Anschlussstelle (AS) Blankenheim (B 51) bis zur AS Lommersdorf (L 115z) - Bau-km 21+000 bis Bau-km 27+000 –
Gegen das Bauvorhaben erhebe ich aus persönlicher Betroffenheit folgende Einwendungen:
Die geplante Autobahn verläuft entlang der bisherigen L 115 und soll diese offenbar in „verkehrlicher Hinsicht“ ersetzen. Dazu ist eine Autobahn absolut ungeeignet! Ich suche seit Jahren diese, aufgrund ihrer vielfältigen Aus- und Einsichten, so genussreichen Höhenwald- und Vögelschutzgebiete ab Tondorf bis Freilingen im Bereich der L 115 gerne und oft, zur Erholung und befriedigenden Freizeitgestaltung, auf.
Ich befürchte, das der künftige Straßenverkehrslärm, aufgrund höherer Geschwindigkeiten auf der Autobahn, eine Genussbeeinträchtigung beim Pirschen und Lauschen in der Stille der Natur bedeuten wird. Insbesondere sehe ich durch die Baumaßnahme parallel der L 115 einige Habitate der gemeinen Bordsteinschwalbe (Nutta-mobilis communis) gefährdet, einer Spezies, die im Gegensatz zu manchen städtischen Gefilden, aufgrund ihrer relativen Seltenheit in der Eifel, des besonderen Schutzes für den ungestörten Sprudel- Voll- und Leergutverkehr bedarf.
Wie die Kölnische Rundschau am 10.12.2012 berichtete, sei seitens des Rates der Gemeinde Blankenheim „Sexsteuer“ für Prostituierte ins Auge gefasst , Parkgebühren entlang der bisherigen „Sprudelrennstrecke“ L 115 zu erheben. Siehe: http://www.rundschau-online.de/eifelland/wegen-klammer-haushaltskasse--sexsteuer--fuer-prostituierte-ins-auge gefasst,16064602,21076392.html Da auf Autobahnen ein Anhalten und somit Parken aufgrund des Verkehrsflusses verboten ist, würden der Gemeinde Blankenheim Einnahmen bedauerlicher Weise verloren gehen, die als Investition in touristische Hinweisschilder (z.B. „Sei gut zu Vögeln“), mir als Wanderer, durchaus die Naturbeobachtung in diesem Gebiet weiter versüßen könnten.
Im übrigen schließe ich mich der Stellungnahme der BUND-Landesverbände NRW und Rheinland-Pfalz an.
Mit freundlicher Hochachtung
Birgel, den 16.12.2012 Gunther Heerwagen